ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 1. Januar 2006

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Maecenata Management GmbH und ihren Auftraggebern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
  • Auftraggeber sind Vertragspartner, die Maecenata Management Aufträge erteilen, welche eine Beratung und/oder Dienstleistung enthalten.
  • Der Auftraggeber/die Auftraggeberin und Maecenata Management GmbH werden bei der Durchführung des Auftrags vertrauensvoll zusammenarbeiten.
  • Der Auftraggeber/die Auftraggeberin stellt Maecenata Management GmbH alle zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und sachdienlichen Informationen zur Verfügung.
  • Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird die in Erfüllung des Auftrages von Maecenata Management GmbH gefertigten schriftlichen Ausarbeitungen, z. B. Gutachten, nur für eigene Zwecke verwenden. Die Weitergabe derartiger Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Maecenata Management GmbH.
  • Maecenata Management GmbH vertritt ausschließlich und bestmöglich die Interessen des Auftraggebers/der Auftraggeberin.
  • Maecenata Management GmbH wird den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen.
  • Maecenata Management GmbH wird alle im Rahmen ihrer Tätigkeit erhaltenen Informationen vertraulich behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterleiten.
  • Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Maecenata Management GmbH arbeitet nach den Richtlinien von EUConsult, d.h., jede Honorierung erfolgt nur aufgrund erbrachter Leistungen und nicht auf Erfolgsbasis.
  • Maecenata Management GmbH wird für Arbeiten im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag ausschließlich von dem Auftraggeber/der Auftraggeberin honoriert. Eventuelle Provisionen, die Maecenata Management GmbH im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages von Dritten gewährt werden, werden gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin offengelegt. Es steht dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ausdrücklich frei, solche Provisionen auf das zu zahlende Honorar anzurechnen.
  • Leistungen von Maecenata Management GmbH, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin in Rechnung gestellt. Maecenata Management GmbH wird Dritten nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin Aufträge erteilen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber/der Auftraggeberin gesondert und ohne Aufschlag in Rechnung gestellt.
  • Reisekosten, die der Maecenata Management GmbH im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie berechnen sich bezogen auf die Reise vom gewöhnlichen Arbeitsort zum Ziel und zurück. Die Wahl des Verkehrsmittels steht im Ermessen von Maecenata Management GmbH. Flugreisen werden zum Business-Class-Tarif, Bahnfahrten zum Tarif 1. Klasse, Reisen im PKW nach Fahrtkilometern sowie Abwesenheitsgeld gemäß den steuerlich anerkannten Sätzen, die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs oder von Taxis sowie sonstige notwendige Auslagen in Höhe der jeweils entstandenen Kosten abgerechnet.
  • Maecenata Management GmbH ist berechtigt, Honorare und Kosten jeweils zum Monatsende für den abgelaufenen Monat abzurechnen.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und der sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen zu setzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
  • Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  • Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Maecenata Management GmbH und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin gilt deutsches Recht.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.