| NEUEINRICHTUNG
An wen wenden wir uns?
- Persönlichkeiten
- Familien
- Unternehmen
- Verbände
- Vereine
- Bundesbehörden
- Landesbehörden
- Gemeinden
Welche Leistungen bieten wir an?
Unterstützung bei der
- Gründung von rechtsfähigen (öffentlichen) Stiftungen bürgerlichen Rechts
- Gründung von nicht rechtsfähigen (fiduziarischen) Stiftungen
- Gründung von Stiftungen in Körperschaftsform
- Gründung von Vereinen
- Gründung von gGmbHs und gAGs
gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten
Dazu gehört in der Regel:
- Erarbeitung und Diskussion des Konzepts
- Mitwirkung bei der Erstellung von Entwürfen für Satzungen
- Abstimmung der Entwürfe mit Auftraggebern
- Mitwirkung bei der Abstimmung der Entwürfe mit Stiftungsbehörden, Finanzbehörden usw.
- Optimierung des steuerlichen Konzepts mit dem steuerlichen Berater
- Beratung beim Gründungsvorgang
- Beratung bei der Arbeitsaufnahme
Wie lange dauert ein Mandat?
- 2 Tage bis mehrere Monate
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